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Nach der Übernahme auch der Leitung der gesamten Polizei im „Deutschen Reich“ ab dem 17.06.1936 erhielt Heinrich Himmler den Amtstitel „Reichsführer SS“. Zwar gehörte zu dieser Bezeichnung der Zusatz „im Reichsministerium des Inneren“, doch war dieser in der Praxis bedeutungslos, da der Reichsführer SS Hitler direkt unterstellt war.

Als „Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei“ hatte Himmler Befehlsgewalt über die uniformierte Polizei, die Feuerschutzpolizei und die Sicherheitspolizei.

Quelle: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg, Friedewald Bedürftig, Piper-Verlag, München 2002


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