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Ärztekammern wurden erstmalig in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegründet. Sie sind Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der deutschen Ärzte und nehmen die ihnen nach jeweiligem Landesrecht per Heilberufe-Kammergesetzen übertragenen Aufgaben wahr. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied in der für ihn zuständigen Ärztekammer und finanziert die Institution durch seine Beiträge.

Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden die Ärztekammern durch die Reichsärzteordnung vom 13.12.1935 gleichgeschaltet, der Deutsche Ärztevereinsbund sowie der Hartmannbund wurden aufgelöst. Rechtsnachfolger waren die neu gegründete Reichsärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands. Nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs lösten die Alliierten die Reichsärztekammer auf.

1946 wurde zuerst in Bayern eine neue Landesärztekammer gebildet, bis 1962 entstanden Ärztekammern in allen westlichen Bundesländern und in West-Berlin, nach der Wiedervereinigung ab 1990 auch in den „neuen“ Bundesländern.


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