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Seit 1933 vom „Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands“ herausgegebener Nachweis der „arischen“ Abstammung seines Inhabers.

Im Rahmen der Nürnberger Gesetze sowie des Berufsbeamtengesetzes war der Nachweis „arischer“ Abstammung nachzuweisen. Beispielsweise unterschied das „Reichsbürgergesetz“ zwischen „Reichsbürgern“, die im vollen Besitz aller Rechte waren und den „Staatsbürgern“, die einem Sonderrecht unterlagen.

Die Erfinder des Ahnenpasses verfolgten die abstruse Idee, das „deutsche Volk“ sei eine „Blutsgemeinschaft“ und ein Kollektiv von Menschen mit angeborenen gemeinsamen Persönlichkeitsmerkmalen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ahnenpa%C3%9F, 12.11.2016 13.40 Uhr


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