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Böhmen war früher eines der Länder der Böhmischen Krone und hatte eine Sonderstellung im Heiligen Römischen Reich inne. Im Laufe der Geschichte war Böhmen Teil unterschiedlicher politischer Regierungsstrukturen. So gehörte es zu Österreich-Ungarn (bis 1918) und nach ihrer Gründung (28.10.1918) zur Tschechoslowakischen Republik. Heute ist Böhmen Teil der Tschechischen Republik (nach der Trennung der vorher bestehenden Tschechoslowakischen Republik in die Tschechische Republik und die Slowakische Republik 1993), bildet dort jedoch keine administrative Einheit mehr.

Die Geschichte Böhmens ist bevölkerungspolitisch gekennzeichnet von andauernden Konflikten zwischen deutschen und tschechischen Bewohnern. Diese Auseinandersetzungen gipfelten in der neueren Zeit in der widerrechtlichen Besetzung Böhmens durch Deutschland zur Zeit der Nazidiktatur. Böhmen wurde damals zusammen mit Mähren als „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“ dem „Großdeutschen Reich“ einverleibt. Nach Kriegsende wurden unter dem tschechischen Begriff „Odsun“ („Abschiebung“ oder „Abtransport“) die deutschen Bewohner der Tschechoslowakei zum Verlassen des Landes gezwungen, ihr Vermögen wurde durch das sog. „Beneš-Dekret 108“ (25.10.1945) konfisziert.


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