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1928 veranlasste Hitler den Aufbau einer „Zeugmeisterei“ in München durch die SA. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass die einheitlichen Uniformen und Ausrüstungsgegenstände der NSDAP zentral verwaltet, hinsichtlich vorgeschriebener Qualitäts- und Gestaltungsstandards geprüft und versandt wurden. 1934 wurde das sogenannte „Heimtückegesetz“ verabschiedet (offiziell: „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“). Es stellte die missbräuchliche Benutzung von Abzeichen und Parteiuniformen unter Strafe und schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Ebenfalls 1934 wurde die zentrale Zeugmeisterei in das „Hauptamt VIII des Beschaffungsamtes der NSDAP“ umgewandelt. Über mehr als 15 000 Verkaufsstellen, die „Braunen Läden“ erfolgte der Vertrieb sämtlicher „genormter“ Uniformteile, auch für die Hitlerjugend.


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