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wurde 1930 als Untergliederung der ausschließlich Jungen vorbehaltenen Hitlerjugend gegründet und 1932 zur einzigen parteiamtlichen Mädchenorganisation der NSDAP erklärt. Mit dem „Gesetz über die Hitlerjugend“ (1936) wurde die bis dahin freiwillige Mitgliedschaft (ebenso wie für die Jungen in der Hitlerjugend) zur Pflicht. Schon die zehn- bis dreizehnjährigen Mädchen waren Mitglied im „Jungmädelbund“, die vierzehn- bis siebzehnjährigen im BDM.

Ziel war die Erziehung der Kinder und Jugendlichen im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie zu Gehorsam, Disziplin, Pflichterfüllung, Unterordnung usw. Ab 1938 wurde für unverheiratete Frauen unter 25 Jahren ein Pflichtjahr eingeführt, in dem sie Tätigkeiten in der Soldatenbetreuung, bei der Erntehilfe, beim Luftschutz und im Nachrichtenwesen ableisten mussten.


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