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Zur Verringerung der hohen Arbeitslosigkeit schuf die nationalsozialistische Regierung Anreize, um das Ausscheiden von Frauen aus dem Arbeitsleben attraktiv zu machen. Wenn eine „rassisch reine“ und „politisch zuverlässige“ Frau bei der Heirat versicherte, keine Erwerbstätigkeit mehr aufzunehmen, konnte das Brautpaar ein Ehestandsdarlehen von bis zu 1000 RM (Kaufkraft gut das Zehnfache von heute) beantragen.

Das Darlehen war zinslos und musste mit nur einem Prozent monatlich getilgt werden. Pro Kind, das aus der Ehe hervorging, wurde ein Viertel der Schuld erlassen. Somit war mit vier Kindern die Gesamtschuld „abgekindert“, wie der Volksmund es ausdrückte.

Schon 1937 wurde das Beschäftigungsverbot als Bedingung für das Darlehen abgeschafft, weil sich bereits wieder Arbeitskräftemangel abzeichnete.

Quelle: Friedemann Bedürftig, Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg, Piper-Verlag München 2002


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