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Der „Erste Offizier“ ist sowohl bei der deutschen Handelsmarine als auch bei der militärischen Marine (1935 – 1945 „Kriegsmarine“) Stellvertreter des Kapitäns. In seinen Verantwortungsbereich fallen folgende Aufgaben:

Aufgaben als Wachoffzier, Be- und Entladung des Schiffes und Stabilitätsberechnung, Kontrolle des Containerumschlags, Seetüchtigkeit des Schiffes, kontinuierliche Information des Kapitäns über Vorkommnisse des Schiffs- und Ladungsbetriebs, Organisation und Führung der Besatzung, Einhalten der internationalen und nationalen Bestimmungen, Instandhaltung der Maschinen und Deckanlagen, Erste Hilfe und medizinische Versorgung an Bord.

Neben der abgeschlossenen Berufsausbildung benötigt ein „Erster Offizier“ das Befähigungszeugnis „Erster Offizier“, das frühestens nach zwölfmonatiger Dienstzeit auf See erworben werden kann.


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