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Das Geburtenbuch belegt amtlich die Geburt eines Kindes und ist die Grundlage für die Ausstellung von Geburtsurkunden. Die Bezeichnung „Geburtenbuch“ existierte ab den 1870er Jahren bis 2008. Bis etwa 1876 oblag in Deutschland die Führung des Personenstands und das Ausstellen entsprechender Urkunden den Kirchen, ging dann aber auf staatliche Ämter über.
Am 01.01.2009 wurde in Deutschland der Begriff „Geburtsregister“ statt „Geburtenbuch“ eingeführt. Seit 01.01.2014 werden Geburtsregister nur noch in elektronischer Form geführt, die bis zu diesem Zeitpunkt noch mögliche Papierform wurde abgeschafft.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsurkunde 14.11.2016 18.13 Uhr