Ziel der nationalsozialistischen „Rassehygieniker“ war, dass Menschen, die als „hochwertig“ eingestuft wurden, möglichst viele Kinder bekommen sollten, während Menschen, die von ihnen als „minderwertig“ angesehen wurden, möglichst ohne Nachkommen bleiben sollten. Bei der Umsetzung dieser Vorstellungen waren ihnen auch Zwangsmaßnahmen recht.
Um die Bevölkerung auf die Maßnahmen gegen Kranke und Menschen mit Behinderungen vorzubereiten, setzte ab 1933 eine massive Propaganda ein. Mithilfe von Ausstellungen, Plakaten, Rundfunkbeiträgen usw. wurde ein bestimmter Teil der Bevölkerung diffamierend dargestellt und ausgegrenzt.
Im Juli 1933 erließ die nationalsozialistische Regierung das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nchwuchses“, auf dessen Grundlage von 1934 bis 1945 etwa 400 000 Menschen gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht wurden.
Das Gesetz legte fest, dass „wer erbkrank ist“, sterilisiert werden kann. Als Erbkrankheiten wurden im Gesetz festgelegt: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives „Irresein“, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz (Chorea Huntington), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche Mißbildung. Auch schwerer Alkoholismus galt als Indikation zur Zwangssterilisation.
Quellen: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/nationalsozialismus/materialien/behinderung-krankheit-und-euthanasie-im-nationalsozialismus/euthanasie-gesetz-zur-verhuetung-erbkranken-nachwuchses/ 14.11.2016 19.11 Uhr und http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/nationalsozialismus/gesetze/gesetz-zur-verhuetung-erbkranken-nachwuchses/ 14.11.2016 19.15 Uhr