::

Die korrekt als „Deutsches Jungvolk“ bezeichnete Jugendorganisation war eine Untergruppierung der Hitlerjugend für männliche Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Sie diente quasi als „Vorlauf“ vor der eigentlichen Hitlerjugend-Aufnahme, die mit 14 Jahren erfolgte. Die offizielle Bezeichnung der Mitglieder war „Jungvolkjunge“, im allgemeinen Sprachgebrauch war der Name „Pimpf“ üblich.

Ziel der Jungvolk-Organisation war die möglichst frühzeitige Indoktrination der Kinder im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie. So wurde im „Gesetz über die Hitlerjugend“ von 1936 festgelegt, dass die gesamte deutsche Jugend nach den Grundsätzen des Führerprinzips in der Hitlerjugend zusammengefasst werden und so „körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft“ erzogen werden sollte. 1939 wurde die „Zweite Durchführungsverordnung (Jugenddienstverordnung) zum Gesetz über die Hitlerjugend“ erlassen. Sie beinhaltete die Zwangsmitgliedschaft im Deutschen Jungvolk ab dem 10. Lebensjahr.


Zur Übersicht: Historisches


Zur Indexsuche benutzen Sie bitte das nachfolgende Suchfeld.