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Mitglied in der NSDAP wurde man nicht „automatisch“, sondern durch Aufnahmeantrag. In den Parteistatuten waren strenge Regeln formuliert, welche Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt sein mussten. An diesen Regeln wurde seitens der Verantwortlichen bis zuletzt festgehalten.

1933, nach der „Machtübernahme“, besonders nach der Reichstagswahl im März, stiegen die Eintrittszahlen stark an. Die NSDAP erließ daher, um einer „Unterwanderung“ der Partei entgegenzuwirken, mit Wirkung vom 01.05.1933 eine Aufnahmesperre.

Am 20.04.1937 wurde diese Aufnahmesperre wieder gelockert, und man führte eine maximal dreimonatige Parteianwärterschaft ein. Parteianwärter besaßen nicht alle Rechte, wohl aber sämtliche Pflichten der Parteigenossen. Mit Aushändigung der Mitgliedskarte erlosch die Parteianwartschaft und der Inhaber wurde Vollmitglied der Partei.

Das wesentlich repräsentativere Mitgliedsbuch wurde erst nach längerer Mitgliedschaft ausgehändigt, in der Regel nach zwei Jahren. Die Ausstellung musste parteiintern beim Reichsschatzmeister der NSDAP beantragt werden.


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