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Mütter, die in einem der von der SS geführten „Lebensborn-Heime“ entbanden, wurden angehalten, ihre Kinder nicht christlich taufen zu lassen, sondern sie durch eine „Namensgebung“ in die „SS-Sippengemeinschaft“ aufnehmen zu lassen. Die Zeremonie wurde in der Regel in einem größeren Raum der Einrichtung abgehalten. Hier war eine Büste von Adolf Hitler aufgestellt mit dem Bildnis der Mutter des „Führers“. Der Heimleiter hielt eine feierliche Ansprache, anschließend traten die Mütter mit ihrem jeweiligen Kind vor. Der Heimleiter fragte sie: „Deutsche Mutter, verpflichtest du dich, dein Kind im Geiste der nationalsozialistischen Weltanschauung zu erziehen?“ Die Mutter gab mit Handschlag ihr Ja-Wort. In den weiteren Ablauf wurde auch der „SS-Pate“ einbezogen, indem er sich zu seiner Aufgabe als „Schützer für Mutter und Kind“ sowie zur „Überwachung der Erziehung des Kindes im Sinne des Sippengedankens der SS“ bereit erklärte. Abschließend hielt der Heimleiter den SS-Dolch über das Kind, berührte das Kind damit und sprach die Worte: „Ich nehme dich hiermit in den Schutz unserer Sippengemeinschaft und gebe dir den Namen XXX. Trage diesen Namen in Ehren.“ Zuletzt erhielt die Mutter die entsprechende Urkunde. Das „Treuelied der SS“, von den Anwesenden stehend gesungen, beendete die Feier.

Quellen: http://www.lebensspuren-deutschland.eu/?page_id=8 13.10.2017 10.58 Uhr und „Dem Führer ein Kind schenken“, Volker Koop (Autor), Boehlau-Verlag Wien 2007


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