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Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Errichtung von anfangs vier Besatzungszonen, wurden durch die Demarkationslinie zwischen der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und den westlichen Zonen 47 Bahnstrecken durchschnitten.

Da die Westmächte einen Nachschubweg zu ihren Zonen in Berlin benötigten (Berlin lag zwar innerhalb der SBZ, war aber ebenfalls in vier Zonen aufgeteilt), fuhr bereits im August 1945 der erste Güterzug aus dem Ruhrgebiet nach Berlin. Ab Januar 1946 begann ein reger Güterverkehr zwischen den Besatzungszonen mit den sogenannten „Interzonenzügen“. Anfangs bestand ein Reiseverbot der Siegermächte für die Zivilbevölkerung, ab Oktober 1946 wurde ein „Interzonenpass“ ausgestellt, der Geschäftsreisenden des Interzonenhandels das Überschreiten der Zonengrenzen erlaubte. Erst ab April 1947 durften auch Privatpersonen in dringenden Fällen Interzonenpässe beantragen.

1953 entfiel der „Interzonenpass“, und die Züge waren als Folge der erleichterten Reisemöglichkeiten häufig überfüllt. Die Züge fuhren über insgesamt sieben Übergänge von Saßnitz nach Hamburg und retour sowie von Leipzig, Dresden oder Berlin nach München.

Der Mauerbau in Berlin änderte am Zugangebot der beiden deutschen Eisenbahnen wenig, allerdings waren für die Bürger der DDR die Fahrten in die BRD an eine Genehmigung gebunden. Man unterschied nun zwischen „Interzonenzug“ und „Transitzug“. „Transitzüge“ verbanden Westberlin (Bahnhof Friedrichstraße) mit Westdeutschland und fuhren ohne Aufenthalt in der DDR bis Berlin durch. „Interzonenzüge“ tangierten Westberlin überhaupt nicht mehr, durchfuhren die DDR, hielten dort auch an und konnten innerhalb der DDR normal genutzt werden.


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