::

Unter Bruch des Münchener Abkommens von 1938 wurde die damalige Tschechoslowakei ohne die bereits annektierten Gebiete des Sudetenlandes und der Slowakei, die als Erste Slowakische Republik ausgegliedert wurde, 1939 formal in das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren umgewandelt. De facto war das Gebiet eher eine autonome Provinz des Deutschen Reiches.

Das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren war von 1939 bis 1945 ein Besatzungsareal des Deutschen Reiches. Es wurde am 15. März 1939 aus den übrig gebliebenen Gebieten der Tschechoslowakei (von den Nationalsozialisten Resttschechei und Rest-Tschechei genannt) gebildet, die weder zur Slowakei noch zum schon vorher an Deutschland angeschlossenen Sudetenland, noch zu den an Polen und Ungarn abgetretenen Landesteilen gehörten.

Quelle und weiterführende Infos: http://protektorat.boehmen-und-maehren.de/3.html


Zur Übersicht: Historisches


Zur Indexsuche benutzen Sie bitte das nachfolgende Suchfeld.