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Seit Herbst 1935 wurde von jedem deutschen Bürger der Nachweis verlangt, dass er/sie von keinem Eltern- oder Großelternteil „vollartfremden, insbesondere jüdischen Blutes“ abstammte. Nur wem das mit Hilfe von Auszügen aus Taufregistern, Geburts- oder Heiratsurkunden gelang, war gemäß Nürnberger Gesetzen vollgültiger Reichsbürger. Zur Aufnahme in die NSDAP und ihre Gliederungen musste der Abstammungsnachweis sogar bis ins Jahr 1800 erbracht werden.

Quelle: Friedemann Bedürftig, Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg, Piper-Verlag München 2002


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