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nationalsozialistische Bezeichnung für eine junge Frau, die im „Reichsarbeitsdienst“ unbezahlte körperliche Arbeit (freiwillig oder „verordnet“) leistete. Die „Arbeitsmaid“ entsprach dem untersten Dienstgrad im Reichsarbeitsdienst. Seit 1939 wurde die schon vorher für männliche Jugendliche bestehende Dienstpflicht im Arbeitsdienst auch auf weibliche Jugendliche ausgedehnt. Die jungen Frauen arbeiteten anfangs vornehmlich in der Landwirtschaft, in Schreibstuben, in der Rüstungsproduktion und im öffentlichen Nahverkehr. Ab 1944 wurden „Arbeitsmaiden“ auch bei der Flak (Scheinwerfer-Bedienung und Flakgeschütz-Lenkung etc.) eingesetzt. Während die Dienstzeit für Frauen anfangs auf sechs Monate beschränkt war, wurde sie in den Folgejahren immer wieder verlängert und im Herbst 1944 völlig entfristet.

Quelle und weiterführende Infos: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsarbeitsdienst


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