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Während die moderne Technik heutzutage problemlos auch kabelgebundene parallele Telefonate in fast unbegrenzter Zahl erlaubt, war dies vor nicht allzulanger Zeit nicht machbar. Um daher in dringenden Fällen vorrangige Vermittlung (damals großenteils noch nicht als Selbstwähldienst, sondern handvermittelt) zu ermöglichen, gab es in allen Ländern neben den „normalen“ Gesprächen (mit oftmals langen Wartezeiten, bis die Verbindung zustande kam) die Möglichkeit, „dringende“ Gespräche und – noch „schneller“ – „Blitzgespräche“ anzumelden.

Die Gebühren für diese höherrangigen Gespräche waren allerdings wesentlich teurer (so kostete 1923 in Deutschland ein Blitzgespräch das Hundertfache der Gebühr für ein Normalgespräch). Auf Grund sinkender Nachfragen sanken diese Gebühren innerhalb Deutschlands schon vor dem Zweiten Weltkrieg rasch auf  das Dreißigfache (1924) beziehungsweise auf das Zehnfache (1927) der normalen Gebühr.

Quelle: Hans-Jürgen Teuteberg, Cornelius Neutsch (Hrsg.), Vom Flügeltelegraphen zum Internet – Geschichte der modernen Telekommunikation, Franz Steiner Verlag Stuttgart, 1998, Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beihefte, Nr. 147, ISBN: 3-515-07414-7


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