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(* 06.04.1904 in Elblingen/Württemberg,  † 09.03.1988 in Tübingen) Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland von 1966 bis 1969 als Nachfolger von Ludwig Erhardt.

In seine Ära fallen unter anderem die „Notstandsgesetze“, die neben weiteren bis dato nicht im Grundgesetz vorgesehenen Maßnahmen bei „Unruhen“ auch den Einsatz der Bundeswehr im Inneren, eine erweiterte Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ermöglichen. Die Annahme der „Notstandsgesetze“ erfolgte unter massiven Protesten von Studenten, Gewerkschaften und der Außerparlamentarischen Opposition (APO), die zu Massenprotesten und Demonstrationen aufriefen. Auch 54 Abgeordnete der SPD lehnten (trotz der bestehenden Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD) die „Notstandsgesetze“ ab.

1933 bis 1945 war Kiesinger Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und in dieser Zeit (1943) stellvertretender Abteilungsleiter im Reichsaußenministerium, zuständig für die Rundfunkabteilung.

Diese Tätigkeit wurde von den offiziellen Stellen des Nachkriegsdeutschlands lange Zeit totgeschwiegen, bis sie durch eine spektakuläre Aktion zum Thema wurde: Beate Klarsfeld, eine Deutsche, die in Frankreich lebte, begann mit Zwischenrufen von der Zuschauertribüne des Deutschen Bundestages aus, als Kiesinger sprach. Später (1968) gelang es ihr auf dem Bundesparteitag der CDU in Westberlin, dem damaligen Bundeskanzler eine symbolische Ohrfeige zu geben. Hierfür wurde sie erst zu einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt, die später auf vier Monate zur Bewährung reduziert wurde. Klarsfelds Mann Serge Klarsfeld war 1943 als Kind nur knapp der Deportation entgangen. Sein Vater, ein im Exil lebender rumänischer Jude, wurde in Ausschwitz ermordet.

Dem Bundestag gehörte Kiesinger von 1949 bis 1958 sowie von 1969 bis 1980 an.


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