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Ziel der Nationalsozialisten war, im Einklang mit ihrer Ideologie, eine Vermehrung der „arischen Rasse“. In diesem Zusammenhang waren Schwangerschaftsabbrüche besonders unerwünscht. Heinrich Himmler veranlasste daher im Dezember 1935 die Gründung des „Vereins Lebensborn“. Ziel des Vereins war die Unterstützung des Kinderreichtums von SS-Angehörigen sowie die Betreuung hilfsbedürftiger Mütter und Kinder „guten Blutes“ in vereinseigenen Heimen.

Als erstes Entbindungsheim diente ab August 1936 ein ehemaliges Caritas-Kinderheim in Steinhörig (Oberbayern). Bis 1944 entstanden rund 20 Lebensbornheime im „Deutschen Reich“.

Eines der Heime innerhalb des „Deutschen Reiches“ befand sich von November 1939 bis März 1945 in Wiesbaden (ehemaliges katholisches Antoniusheim) und trug den Namen „Lebensbornheim Taunus“.  Die zuständige Adoptionsstelle für das Heim war das „Amt für Erb- und Rassenpflege“ im Kaiser-Friedrich-Ring 75 in Wiesbaden (heute „Landeshaus“ mit Sitz des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung). Ab 21. Juni 1943 befand sich im Lebensbornheim Wiesbaden auch ein Außenkommando des Frauen-KZs Ravensbrück.

Ledige Mütter bildeten den Großteil der Frauen in den Heimen, wobei Frauen von SS-Angehörigen unproblematisch aufgenommen wurden, da von ihrer „Reinrassigkeit“ ausgegangen wurde. Andere Schwangere mussten sich einer „rassischen und erbbiologischen Überprüfung“ unterziehen. Da den Heimen Standesämter und polizeiliche Meldestellen angegliedert waren, konnten hier Entbindungen vor den Heimatgemeinden der Mütter geheim gehalten werden. Die Kinder blieben entweder im Heim oder wurden kinderlosen SS-Ehepaaren zur Pflege/Adoption und zur nationalsozialistischen Erziehung übergeben.

Die Lebensborn-Heime waren keine karitative Einrichtung, aber auch keine „Zuchtanstalten“, in der ausgewählte Frauen und Männer für den „Führer“ Kinder zeugten, wie hartnäckig sich haltende Gerüchte behaupteten.

Die in den Heimen entbindenden Mütter waren angehalten, statt einer Taufe ihr Kind einer „SS-Namensgebung“ zu unterziehen. Dabei erfolgte eine Zeremonie, mit der das Kind förmlich in die „SS-Sippengemeinschaft“ aufgenommen wurde.

Die von den „Lebensborn“-Heimen geführten Standesamtsunterlagen gingen bei Kriegsende verloren oder wurden bewusst vernichtet. Daher suchen selbst heute noch viele der dort geborenen Kinder nach ihren leiblichen Eltern.


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